Ablauf und Kosten
- Eingangsuntersuchung und Indikationsstellung
Da es sich bei der MedX Therapie um eine ärztlich begleitete Therapieform handelt, findet vor Beginn der Therapiesitzungen ein Eingangsgespräch bei mir statt, es beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine körperlich-funktionelle Untersuchung sowie die Therapieplanung.
Sie erhalten vor Therepiebeginn einen Befundbericht mit Angabe der GOÄ Ziffern, welche berechnet werden, zur Kostenabklärung mit Ihrer privaten Krankenkasse . - In der ersten Therapiesitzung werden die MedX-Geräte individuell auf Sie eingestellt und abgestimmt. Unter persönlicher Anleitung während der gesamten Therapiedauer wird die tiefe Wirbelsäulenmuskulatur gezielt gekräftigt und kann als rückenfreundliche Behandlung langfristige Therapieerfolge vorweisen.
- Die MedX-Kräftigungstherapie erstreckt sich über durchschnittlich 12-25 Einheiten, die regelmäßig ein- bis zweimal wöchentlich durchgeführt werden. Zusätzlich zum computergestützten Training an den MedX Therapiegeräten erhalten Sie ein eins zu eins betreutets gesundheitsorientiertes Krafttraining.
Unsere Therapeuten, die Sie während der gesamten Therapie persönlich begleiten, werden regelmäßig geschult und qualifiziert. - Nach 12 bzw. 25 Sitzung erfolgt eine Zwischen- Abschlussuntersuchung bei mir.
- Langfristiger Therapieerfolg
Um das Ergebnis der Therapie langfristig zu sichern, sollte im Anschluss an die MedX-Therapie ein gesundheitsorientiertes Krafttrainig durchgeführt werden. Wir beraten Sie gerne!
Kosten
Die MedX-Therapie ist eine ärztlich geleitete Therapie und kann nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden. Die Abrechnung der Behandlung basiert auf Empfehlung der Bundesärztekammer und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenbeteiligung oder -erstattung ist von der jeweiligen privaten Krankenkasse abhängig. Über die individuellen Kosten Ihrer Behandlung informieren wir Sie gerne, Sie erhalten auch vor Therapiebeginn einen detaillierten Kostenplan.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich aktuell leider nur sehr selten und im Rahmen von Einzelfallentscheidungen an den Therapiekosten.
Vor Beginn der Therapiesitzungen erhalten Sie einen Befundbericht/Verordnung, welchen Sie bei Ihrer privaten Krankeknekasse einreichen, um eine Kostenübernahme im Vorfeld zu klären.
Die Abrechnung erfolgt über die Privatärztliche Verrechnungsstelle für Ärzte (PVS).